Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht behandelt alle Fälle von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht sind die Arbeitsgerichte zuständig. Besonderheit bei den Arbeitsgerichten ist, dass in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber tragen muss, gleichgültig wie der Rechtsstreit ausgeht. Aus diesem Grunde ist es für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, für diese Rechtsstreitigkeiten eine Rechtsschutzversicherung zu unterhalten.