Beamtenrecht

Das Recht der Beamten ist in zahlreichen Gesetzen intensiv geregelt, insbesondere die Beziehung zwischen den Beamten und ihren Dienstherren. Wichtiger Teil des Beam-tenrechts ist das Disziplinarrecht, also das Recht, der Dienstherren, den Beamten wegen Fehlern in seiner Amtsführung, aber auch wegen seiner sonstigen Lebensführung disziplinarrechtlich zu bestrafen. Die Rechtsstreitigkeiten im Beamtenrecht werden in der Regel vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen.

 

Gerichtsurteile

 

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