Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Verbleib des Vermögens eines Verstorbenen.
Es ist ein Teil des Zivilrechts. Zuständig für Streitigkeiten sind in aller Regel die Zivilgerichte. Jeder Mensch sollte sich spätestens nach Gründung einer Familie mit der Frage befassen, was nach seinem Ableben mit seinem Vermögen geschieht. Der Rechtsanwalt berät ihn kompetent bei der Abfassung eines Testaments oder einer sonstigen letztwilligen Verfügung darüber, wie diese entsprechend seinen Wünschen abzufassen ist.