Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die innerhalb einer Familie auftreten. Im Familienrecht spielt vor allem das Scheidungsrecht eine überragende Rolle. Im Rahmen einer Ehescheidung ist neben der eigentlichen Scheidung vor allem die Frage des Unterhaltsrechts zu klären, wobei das Unterhaltsrecht des Ehegatten sowie auch das Unterhaltsrecht der Kinder zu berücksichtigen ist. Zu klären sind aber auch im Rahmen des Hausratsteilungsverfahrens die Teilung des Hausrats, im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens die Regelung des Zugewinns der Eheleute und im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens die Regelung der Rentenansprüche der Eheleute.
Alle diese Verfahren werden vor dem Familiengericht abgewickelt.
Auch muss in jeder Ehesache die Frage des Sorgerechts für die Kinder nach der Ehescheidung geregelt werden.
Nicht zur Zuständigkeit des Familiengerichts gehört das Unterhaltsrecht der unehelichen Kinder und das Unterhaltsrecht anderer Familienangehörigen. Rechtsstreitigkeiten über diese Fragen entscheidet der Amtsrichter.