Handelsrecht
Unter Handelsrecht versteht man das besondere Recht, welches zwischen Vollkaufleuten Anwendung findet. Dieses Recht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Zum Handelsrecht zählt man auch das Recht der Handelsgesellschaften. Während das Recht der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) im Handelsgesetzbuch geregelt ist, sind die Rechtsvorschriften betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaften (AG) in besonderen Gesetzen geregelt.
Trotz dieser Spezialvorschriften handelt es sich bei dem Handelsrecht um einen Teil des Zivilrechts. Es sind die Zivilgerichte zuständig. An den Landgerichten und in den höheren Instanzen gibt es jedoch besondere Kammern für Handelssachen.