Die Rechtsanwaltskanzlei Seyb ist von meinem Vater im Jahre 1929 in Köln gegründet worden. Sie bestand in Köln bis zum Jahre 1994, also 65 Jahre lang. Im Jahre 1994 habe ich meine Tätigkeit dann nach Thurnau verlegt und dort eine neue Kanzlei gegründet.
Schon vor dem Krieg hat sich die Praxis in erheblichem Umfang um Scheidungssachen und alle Arten von Familiensachen gekümmert. Ferner erfolgte eine umfangreiche Tätigkeit im damaligen Konkursverfahren, welches heute Insolvenzrecht genannt wird. Auch wurden große Firmen in Fragen des Vertragsrechts beraten und die Einziehung ihrer Forderungen betrieben.
Auch damals war mein Vater bereits in zahlreichen Sportvereinen Mitglied und dort im Vorstand für die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten von Vereinen tätig. Seit ich im Jahre 1965 in diese Praxis eingestiegen bin, habe ich mich in gleicher Weise um Vereine gekümmert. Als Präsident eines Fußballvereins, Geschäftsführer eines Bürgervereins, Vorsitzender eines Musikschulfördervereins und Rechtswart des Deutschen Amateurboxverbandes war ich immer wieder mit Fragen des Vereinsrechts und des Vereinssatzungsrechts beschäftigt.
Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1965 kam ich in eine Praxis, die sich in ganz umfangreicher Weise mit Ehe und Familienrecht beschäftigte. Bis zur Reform des Eherechts waren jährlich regelmäßig 200 Ehescheidungen zu bearbeiten. Natürlich war in diesem Zusammenhang jeweils auch die Frage des Unterhaltsrechts zu klären. So wurden in den meisten dieser Sachen auch die Unterhaltsfragen geregelt.
Einen erheblichen Teil der Arbeit machten aber auch Beitreibungssachen aus. Ferner spielten immer wieder Fragen des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung eine Rolle.
Ich habe ferner im großen Umfang Verteidigungen in Strafsachen übernommen, war also auch im Strafrecht ständig tätig.
Seit etwa 1969 konnte eine Bank als Kunde hinzugewonnen werden, für die alle Beitreibungssachen, aber auch Fragen des Arbeitsrechts, des Mietrechts und des Eigentumswohnungsrechts bearbeitet wurden. In dieser Zeit konnten ferner einige große Handwerksbetriebe, vor allem Bauunternehmen und Treppenbaubetriebe, sowie Architekten als Kunden gewonnen werden. Für diese Kunden mussten ständig Bauhandwerkerprozesse geführt werden. Auch waren Fragen des Baurechts und des Architektenrechts regelmäßig zu bearbeiten. Die Handwerksbetriebe wurden auch in Fragen des Arbeitsrechts beraten und vertreten.
Die Aufgabe der Praxis in Köln und Neuansiedlung in Thurnau erfolgte fast ausschließlich im Hinblick darauf, dass die ursprüngliche Landschaft von Oberfranken eine unwiderstehliche Anziehungskraft auf mich ausübte und ich deshalb den Wunsch hatte, in dieser Landschaft zu leben. Auch kann ich hier mein Hobby, die Jagd, naturnaher ausüben als im menschenüberladenen NordrheinWestfalen.
Dass ich im Hinblick auf dieses Hobby auch in meinem Beruf ständig mit Fragen des Jagdrechts konfrontiert werde, sei insoweit am Schluss nur noch angemerkt.
Das Grundprinzip meiner ganzen Berufstätigkeit war immer, dass ich ein Dienstleistungsbetrieb für meine Mandanten bin und dass meine Mandanten von mir erwarten können, dass ich eine mir gestellte Aufgabe möglichst sofort erledige. Es war deshalb immer mein Prinzip, alles, was ich jeweils für meine Mandanten erledigen kann, noch am selben Tage zu erledigen, zumal bei den Behörden, Ämtern und insbesondere bei den Gerichten fast immer erhebliche Verzögerungen bei der Abwicklung eines Rechtsfalles entstehen.
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