Strafrecht

Mit dem allgemeinen Begriff des Strafrechts bezeichnet man sowohl die Verfahrensordnung als auch die Strafvorschriften, die der Staat zum Schutz der Gemeinschaft für jeden einzelnen Straftatbestand erlassen hat. Die einzelnen Strafrechtsnormen finden sich vor allem in Strafgesetzbuch (StGB), aber auch in zahlreichen Nebengesetzen. So sind im Straßenverkehrsrecht zahlreiche Bestimmungen strafrechtlicher Natur enthalten. Gleiches gilt aber auch für das Steuerrecht, für das Umweltrecht und zahllose andere Tatbestände des täglichen Lebens.

Der Rechtsanwalt, der seinen Mandanten in einem Strafverfahren hilft, wird dort "Verteidiger" oder "Strafverteidiger" genannt.

Wer feststellt, dass gegen ihn von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei wegen eines strafrechtlichen Vergehens ermittelt wird, sollte sofort und zwar bevor er zu dieser Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft auch nur die geringste Angabe gemacht hat, einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen um Rat fragen. Wer in ein Strafverfahren verwickelt ist, muss zwar über seine Person Auskunft geben, kann jedoch über alles andere die Aussage jederzeit verweigern und ist nicht verpflichtet, irgendeine Angabe zu machen. Aus diesem Grunde sollte gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft grundsätzlich keinerlei Angaben gemacht werden, solange ein Rechtsanwalt nicht um Rat gefragt worden ist.

 

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