Verkehrsrecht

Auch das Straßenverkehrsrecht ist zum Teil Zivilrecht, zum Teil öffentliches Recht, zum Teil Strafrecht und zum Teil Ordnungswidrigkeitenrecht. Im zivilen Bereich des Straßenverkehrsrechts werden die Forderungen aus Verkehrsunfällen gegen den je-weiligen Unfallverursacher geltend gemacht. Rechtsgrundlagen für diese Ansprüche sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO). Rechtsstreitigkeiten werden vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen.

Bei Verstoß gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), gegen die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Straßenver-kehrsordnung (StVO) werden Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind grobe Verstöße im Straßenverkehr (Trunkenheit am Steuer, Verkehrsunfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung) als Vergehen unter Strafe gestellt.

Ordnungswidrigkeiten werden zunächst von der Bußgeldbehörde mit einem Bußgeld-bescheid geahndet. Über Einsprüche gegen solche Bußgeldbescheide entscheidet das Amtsgericht. Für sonstige Straftaten im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes ist gleichfalls das Amtsgericht als Strafgericht zuständig.

Da im Straßenverkehr niemand davor sicher ist, in einen Unfall verwickelt zu werden und der Nachweis des korrekten Tatbestandes oft sehr schwierig und sehr teuer ist, wird von mir jedem Verkehrsteilnehmer geraten, in diesem Bereich unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Oft führt auch die Verfolgung scheinbar klarer Ansprüche zu erheblichen Kosten, die nur schwer getragen werden können.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen ist, sollte der Rechtsanwalt auch dann befragt werden, wenn die Meinung besteht, der Unfall sei selbst verschuldet. Sehr oft besteht nämlich auch eine Mithaftung des Mitunfallbeteiligten.

 

Gerichtsurteile

 

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