Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zum Zivilrecht. Es umfaßt die Normen und die Regeln, wie die in einem Zivilprozeß ergangene Entscheidung auch durchgesetzt werden kann. So regelt das Zwangsvollstreckungsrecht die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändungen einer Forderung mit einem Pfändungs und Überweisungsbeschluss, die Zwangsversteigerung von Sachen, aber auch die Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Möglichkeit, über den Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung die Offenlegung des Vermögens des Schuldners zu verlangen.

In der Zwangsvollstreckung zeigt sich oft, was der in einem Rechtsstreit erstrittene Titel tatsächlich wert ist.

 

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